Ausbildungsnachweisheft
Das Führen des Ausbildungsnachweisheftes ist eine der Pflichten des Auszubildenden, die häufig Fragen und Probleme aufwirft. Aus diesem Grund haben die Handwerkskammern durch ihre Berufsbildungsausschüsse eine Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen erlassen.
Hier finden Sie eine Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen.
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG und § 36 Abs. 1 Nr. 2 HwO Zulassungsvoraussetzung für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung!
Zweck des Ausbildungsnachweises:
- Reflektieren über Ausbildungsinhalte und –verlauf
- Nachvollziehen des zeitlichen Ablaufes und der sachlichen Umsetzung der Ausbildung
- Überwachung des Ausbildungsverlaufs durch die zuständige Stelle
Hier das Wichtigste in Kürze:

Druckdatum: 14.08.2025 | Fragen oder Hinweise:
http://www.beratungsnetzwerk-thueringen.de/www/guewat/service/kontakt/
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